Wettbewerbsrecht/ Urheberrecht – Kein kostenfreier Erwerb von gewerblichen Schutzrechten durch AGB eines Internetkaufhauses (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 04.02.2011 – 4 HK O 9301/10)

 

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hatte darüber zu entscheiden, ob ein bekanntes Internetkaufhaus (amazon) wirksam über Allgemeine Geschäftsbedingungen festlegen kann, dass ein Internethändler alle gewerblichen Schutzrechte kostenfrei an den Anbieter der Plattform überträgt, wenn er diese auf der Plattform des Kaufhauses verwendet.

 

Der Kläger hatte anlässlich des Starts seines Onlinegeschäfts bei amazon auch einen Vertrag zur Einstellung von Bildern und Inhalten geschlossen. In Ziff. 5 der Bedingungen von amazon hieß es: „Lizenz für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen…. Hiermit gewähren Sie Amazon, seinen verbundenen Unternehmen und Lizeznznehmern die weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenen Personen.“

 

Der Kläger ließ dann für seinen Onlineshop ein Bild mit seinem Firmennamen in der Mitte fertigen. Dieses Bild verwendete er dann für seinen Shop. Kurze Zeit später bemerkte er auf der Plattform einen anderen Händler, der mit dem Bild für konkurrierende Produkte warb.  Dieses Bild hatte amazon dembeklagten Händler zur Verfügung gestellt. Der Kläger verlangte sodann Unterlassung vom dem Mitbewerber.

 

Das LG gab dem Kläger Recht und untersagte dem Beklagten die Verwendung des Bildes. Dieses Bild sei urheberrechtlich geschützt. Die Lizenzklausel der Internetplattform verstoße gegen §§ 305c Abs.1, 307 BGB,  so dass diese Klausel unwirksam sei. Diese Klausel sei so ungewöhnlich, dass damit niemand rechnen könne, selbst wenn durch die Markmacht der Plattform diese Klauseln weit verbreitet seien.  Ein Händler muss nicht damit rechnen, dass sein Bild mit seinem Firmennamen von bielibig vielen anderen Mitbewerbern benutzt wird, ohne dass er hierüber entscheiden kann. Dies sei auch unzumutbar.

 

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael