Internetrecht – Angaben im Versteigerungstext auf eBay sind zugesicherte Eigenschaft (KG Berlin, Urt. v. 17.06.2011 – 7 U 179/10)

 

Das Kammergericht (KG) Berlin hatte zu entscheiden, ob der Käufer einer Sache ein Rücktrittsrecht hat, wenn er auf dem Portal eBay eine Sache ersteigert, die nicht die angegebene Beschaffenheit hat.

 

In der Angebotsbeschreibung des Beklagten auf eBay war noch von einem „scheckheftgepflegten“ Kfz die Rede. Im später zusätzlich geschlossenen Kaufvertrag war diese Angabe nicht mehr enthalten. Es stellte sich dann heraus, dass das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt war. Der Käufer erklärte den Rücktritt und verlangte die Rückabwicklung des Vertrages.

 

Der Beklagte meinte, durch den zusätzlichen Vertrag, in dem „scheckheftgepflegt“ nicht mehr enthalten war, sei der ursprüngliche Vertrag abgeändert worden. Dies wurde von beiden Instanzen nicht so gesehen. Der Vertrag komme mit dem Zuschlag mit den Bedingungen zustande, die im Angebot enthalten seien. Die Angabe „scheckheftgepflegt“ sei auch eine Beschaffenheitsangabe und habe nicht nur werbenden Charakter. Darüber hinaus habe aber auch eine weitere Angabe hinsichtlich der Autogasanlage nicht zugetroffen. Ein Gewährleistungsausschluss beträfe allenfalls Mängel, nicht aber Beschaffenheitsangaben.

 

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael