Wettbewerbsrecht – Hotelranking darf nicht „erkauft“ werden (Landgericht Berlin, 25.08.2011 – Az.16 O 418/11)

 

Das Landgericht (LG) Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob an einem Ranking teilnehmende Hotels ihre „Beliebtheitsposition“ durch Zahlung von Provisionen verbessern dürfen. Ein Onlineportal für die Buchung von Hotels (www.booking.com) wurde von der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der Veröffentlichung eines absteigenden Rankings bei Möglichkeit von Provisionszahlungen für die Verbesserung der dortigen Platzierung sowie Unterlassung des Angebots an Hotels, durch Zahlung von Provisionen die Stellung zu verbessern, verklagt.

Das LG gab der Wettbewerbszentrale Recht. Es sei eine Täuschung der Nutzer des Portals, wenn nicht erkennbar ist, ob die gute Platzierung eines Hotels allein auf guten Bewertungen der Hotelgäste beruhe oder aber auf Provisionszahlungen durch das Hotel selbst. Darüber hinaus würden die Hotels benachteiligt, die zwar von Kunden besser bewertet würden, aber keine Provisionen zahlen und dadurch schlechter im Ranking positioniert wären.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael