Der Ball ist rund,…

 

… das Spiel hat 90 Minuten und eine WM ist eine WM

Der Streit zwischen dem Unternehmen „Ferrero“ und der Organisation „FIFA“ hatte für einige Wochen eine ganz besondere Bedeutung. Bereits zur Weltmeisterschaft 2006 hatte es einen Markenrechtsstreit zwischen Ferrero und der FIFA gegeben. Damals hatte sich die FIFA die Marke „WM 2006“ und „FUSSBALL WM 2006“ schützen lassen. Für die Verwendung dieser Begriffe auf Aufklebern, die Schokoriegeln beigelegt werden sollten, wollte Ferrero verständlicherweise keine Lizenzgebühr zahlen und beantragte daher das Löschungsverfahren der Marke. weiterlesen

Ebay- Widerrufsrecht und kein Ende

 

Seit dem 11.06.2010 gilt eine Widerrufsbelehrung, die sowohl eine Frist von zwei Wochen vorsieht, als auch einen Wertersatz.

Diese Widerrufsbelehrung darf jedoch nur dann auf ebay verwendet werden, wenn folgende Voraussetzung eingehalten wird:

Der Verbraucher muss spätestens am Tag nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung per Email erhalten.

Das Problem bei ebay ist nun, dass ebay die Programmierung für eine automatische Information per Email unverzüglich nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht nicht vorgenommen hat.

Das bedeutet für Sie: weiterlesen

Ein Therapeut ersetzt keinen Arzt

 

Nach dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, kurz Heilmittelwerbegesetz oder auch HWG war es den Therapeuten gemäß  § 15 Abs. 8 i.V.m. § 11 Ziff. 4 unter Androhung eines Bußgeldes verboten, mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels zu werben. weiterlesen

Von A bis Z

 

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht , Markenrecht,  Abmahnungen von A – Z

Abmahnung

Wettbewerbsstreitigkeiten beginnen zumeist mit einer Abmahnung. Sinn der Abmahnung ist es, den Verletzer auf sein wettbewerbswidriges Verhalten aufmerksam zu machen.  Im Filesharing werden urheberrechtliche Verstöße abgemahnt.

Abmahnbefugnis

Bei Wettbewerbsverletzungen kann jeder Gewerbetreibende seinen Mitkonkurrenten abmahnen, sofern dieser seine Waren und Leistungen auf demselben Markt anbietet. Ebenso sind rechtsfähige Verbände abmahnbefugt.

Im Filesharing ist jeder abmahnbefugt, der die behaupteten Rechte durch entsprechende Lizenzen nachweist.

Außergerichtliches Verfahren

Wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Streitigkeiten beginnen meist mit einer Abmahnung. (sollte nun zur Abmahnung verlinkt werden).  Notwendig ist dies nicht. Der Abmahnbefugte kann ohne Weiteres einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.

Auskunftsanspruch

Der Verletzte hat gegenüber dem Verletzer einen Auskunftsanspruch nach Urheberrecht bzw. Wettbewerbsrecht.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Ansprüche aus Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht können mittelt eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dies ist ein Eilverfahren, das dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist und dem Zweck dient, dem Verletzer zu  einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Regelmäßig soll der Verletzer verpflichtet werden, den Störungszustand zu beseitigen und zukünftige Störungen zu unterlassen.

Abschlussverfahren

Das Abschlussverfahren soll die in Regelungen sichern, die in der einstweiligen Verfügung getroffen wurden.

Abschlusserklärung

Mit dieser Erklärung erkennt der Verfügungsbeklagte die Verfügung als endgültig an.

Beseitigungsanspruch

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Urheberrechtsgesetz sowie Markenrechtgesetz kann der Störer verlangen, dass der Störungszustand unverzüglich beseitigt wird.

Bildrechte

Dem Schöpfer eines Werkes, z.B. eines Gemäldes, Bildes oder Fotos stehen verschiedene Rechte an diesem Werk zu. So hat er z.B. das Veröffentlichungs-,Vervielfältigungs-,Verbreitungsrecht.

Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen und Umgestaltungen dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers erfolgen.

Bußgelder

Unabhängig von einer Abmahnung können in wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Streitigkeiten Bußgelder verhängt werden.

Copyright

Die Rechte am Werk liegen regelmäßig beim Urheber. Nur mit dessen Zustimmung darf eine Vervielfältigung erfolgen. Ausnahmen: Nutzungsrechte, öffentliches Zugänglichmachen für Unterricht und Forschung und aktuelle Berichterstattung

CE-Kennzeichnung

Ist eine Kennzeichnung , die für bestimmte Produkte und deren Produktsicherheit durch das EU-Recht vorgeschrieben wird. Abmahnfähig, wenn die CE-Kennzeichnung fehlt oder fehlerhaft ist.

DPMA

Deutsches Patent-und Markenamt. Zuständig für Marken,-Gebrauchs-Geschmacksmuster-und Patentanmeldungen.

Dienstleistungen

Das Erbringen von Dienstleistungen unterliegt gesetzlichen Vorschriften, z.B. dem Wettbewerbsrecht.

Dienstleistungsinformationsverordnung

Schreibt für alle Dienstleister umfangreiche Informationen vor. Verstöße hiergegen sind bußgeldbewehrt und können abgemahnt werden.

Domainrecht

Rechtsfragen rund um die Domain sind relevant. Insbesondere bei der Auswahl eines Domainnamens müssen vor allem Markenrechte beachtet werden.  Für die Registrierung ist die DENIC zuständig, die nur bei offensichtlicher Verletzung eine Prüfpflicht dahingehend hat, ob Rechte Dritter verletzt werden.  Bei Verletzung von Rechten Dritter kann bei der DENIC die Löschung beantragt werden.

Datenschutz

Landes-und bundesrechtliche Regelung über den Umgang mit Daten, sofern diese erhoben, bearbeitet, gespeichert werden.

e-Commerce

Elektronischer Handel/ Handelsverkehr mit zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen

EuGH

Europäischer Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der europäischen Union.

Elektrogesetz

Das Elektrogesetz stellt Pflichten für den Hersteller und dem Hersteller gleichstehende Personen zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen von Elektro-und Elektronikgeräten auf. Verstöße hiergegen werden abgemahnt.

Einstweilige Verfügung

Ansprüche aus Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht können mittelt eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dies ist ein Eilverfahren, das dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist und dem Zweck dient, dem Verletzer zu  einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Regelmäßig soll der Verletzer verpflichtet werden, den Störungszustand zu beseitigen und zukünftige Störungen zu unterlassen.

Feststellungsklage, negative

Das Einreichen dieser Klage ist dann sinnvoll, wenn  der Unterlassungsanspruch nicht besteht und dies vom Gericht festgestellt werden soll.

Fernabsatz

Unter anderem, alle Vertragsabschlüsse, die mittels elektronischer Fernabsatzgeräte, wie Telefon, Fax, Computer geschlossen werden und für die besondere gesetzliche Regelungen gelten.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Dieses Gesetz dient nach § 1 UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschtem Wettbewerb.

Geschäftliche Handlung im Sinne des UWG

„Geschäftliche Handlung“ nach § 2 UWG ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt.

Gewinnabschöpfung

Rechtsfolge bei unzulässigen Handlungen im Sinne des Wettbewerbs,-Marken,-Urhebergesetzes

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz-MarkenG)

Das Markengesetz regelt alles rund um die Marke und sonstige Kennzeichen.

Geschäftliche Bezeichnungen

Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel nach dem Markengesetz geschützt.

Gemeinschaftsmarke

Die Gemeinschaftsmarke kann für den gesamten Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union eingetragen werden.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Zudem werden unterschiedliche Rechtsbeziehungen geregelt.

Hauptsacheverfahren

Dieses Verfahren ist ein Abschlussverfahren, das die Beendigung des Verfügungsverfahrens darstellt.

HABM

Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern

Herabsetzung von Mittbewerbern

Nach dem UWG unzulässige geschäftliche Handlung, abmahnbar.

Irreführung von Verbrauchern

Nach UWG eine unlautere Handlung, die darauf zielt, durch unwahre Angaben oder sonstige Täuschungen den Verbraucher irrezuführen, abmahnbar.

Informationspflichten

Pflichten, die Unternehmer im Internet umfangreich treffen und über die er den Verbraucher vor und nach dem Vertragsschluss zu informieren hat, abmahnbar.

Irreführung durch Unterlassen

Nichtaufklären über eine entscheidungsrelevante Tatsache, abmahnbar

Jubiläumsverkauf

Der Jubiläumsverkauf unterliegt den Regelungen des UWG. Verstöße hiergegen können zu Abmahnungen nach UWG führen.

Koppelungsverbote

In der Regel darf die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben, etc. nicht von der Verpflichtung zum Kauf einer Sache abhängig gemacht werden. Bei Verstößen hiergegen  drohen Sanktionen nach dem UWG.

Kennzeichen

Kennzeichen von Unternehmen können wettbewerbsrechtlich oder/und markenrechtlich geschützt sein. Der Mißbrauch eines Kennzeichens, z.B. die Verwendung in einer fremden Domain verstößt gegen vorgenannte gesetzliche Regelungen und ist daher abmahnfähig.

Kollektivmarke

Marke, deren Inhaber ein rechtsfähiger Verband bzw. eine Person des öffentlichen Rechts ist.

Lockvogelangebot

Unzulässige Werbung nach UWG. Werbeangebot soll dazu dienen, den Kunden aufgrund eines augenscheinlich sehr günstigen Schnäppchens in den Laden zu locken. Ein ausreichender Vorrat wird nicht vorgehalten. Die Hoffnung besteht darin, dass der Kunde auf andere nicht mehr so preiswerte Ware ausweicht.

Abmahnliste

 

Nachfolgend haben wir für Sie zur Information eine Gegnerliste erstellt. Die Abmahnungen bewegen sich im Bereich Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Zudem haben wir die Liste um die Gegner erweitert, die Forderungen aufgrund angeblich im Internet geschlossener Verträge gegen unsere Mandanten geltend machen.

Die Veröffentlichung der Gegnerliste ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerG vom 12.12.2007, AZ: 1 BvR 1625/06 zulässig.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gegnerliste allein der Information und Orientierung dient. Die Zusammenstellung erfolgt anhand der Fälle, die wir in der Kanzlei bearbeitet haben bzw. bearbeiten. Die Liste trifft keine Aussage über die Berechtigung der Abmahnungen bzw. Forderungen.

Wenn Sie wissen möchten, was abmahnfähig ist, dann könnte Sie dies interessieren.

Firmen Rechtsvertreter Gebiet
Abercrombie & Fitch Trademark RAé Dr. Winterstein und Partner, 60598 Frankfurt am Main Markenrecht, Rechte an Abercrombie & Fitch
Constantin Film Verleih GmbH RAé Waldorf und Kollegen, 80336 München Filesharing
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, 60313 Frankfurt am Main 1.) Dr. Kornmeier und Kollegen, 60322 Frankfurt/Main

2.) von Kenne und Kollegen, 10117 Berlin

Urheberrecht, Filesharing
e-tail GmbH, Am Rothberg 1, 31061 Alfeld Wettbewerbsrecht, ebay, Fristbeginn, Widerrufsbelehrung
EMI Music GmbH & Co. KG, Im Medienpark 8 a, 50670 Köln RAé Rasch und Partner, 20099 Hamburg Urheberrecht/Filesharing
Eshuijs, Peifer und Reuter RAé Nümann & Lang, Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe Urheberrecht/Filesharing
Ferchichi, Anis Mohamed, Künstlername „Bushido“, 12279 Berlin RAé Bindhardt und Kollegen, Konrad-Adenauer-Straße 16, 35440 Linden Filesharing – Musik
gettyimages, 116 Bayham Street, London – England Urheberrecht/Foto
Anima Virtual S.A., Renens (Schweiz) Rae Schutt und Waetke Urheberecht/Filesharing
K & K Logistics, 70329 Stuttgart RAé Winterstein und Partner, 60598 Frankfurt am Main Markenrecht, Rechte an Don Ed Hardy
www.billMM.net RAe RBS-Kipke, 22767 Hamburg Verträge im Internet
Webtains GmbH, 99817 Eisenach Verträge im Internet
Schwittek Walter GbR Ra Tawil Wettbewerbsrecht
Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, Pfuelstraße 5, 10997 Berlin RAé Dr. Kornmeier und Kollegen, Hansaallee 23, 60322 Frankfurt/Main Urheberrecht, Filesharing
Uptunes GmbH, 76133 Karlsruhe RAé Nümann und Lang, 76133 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
TOBIS Film RAé Schutt und Waetke, 76227 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
Purzel-Video GmbH RAé Schulenberg und Schenk, 20149 Hamburg Urheberrecht, Filesharing
Sony BMG GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München RAé Rasch und Partner, 20099 Hamburg Urheberrecht, Filesharing
Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH RAé Nümann & Lang, 76133 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
Tasa, Matthew, 60368 Frankfurt am Main RAé Nümann & Lang, 76133 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
Morgan, Claudia Ra Volker Markenrecht
Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin RAé Rasch und Kollegen, 20099 Hamburg Urheberrecht, Filesharing
Vogt, David RAé Nümann & Lang, 76133 Karlsruhe Urheberrecht, Filesharing
Warner Music Group GmbH, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg RAé Rasch und Partner, 20099 Hamburg Urheberrecht, Filesharing
Content Services Ltd, Mundheimer Straße 70, 68219 Mannheim RA Olaf Tank, 49095 Osnabrück Verträge im Internet
Antassia GmbH, Rhabanusstraße 10, 55118 Mainz RA Olaf Tank, 49095 Osnabrück Verträge im Internet

Herzlich Willkommen

 

auf der Homepage der Kanzlei Müller & Michael, LL.M.oec – Magdeburg.

Unser Beratungsangebot ist auf den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere dort auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht sowie auf das Internetrecht ausgerichtet.

Sei es eine Abmahnung, Fragen zum Internetshop oder AGB für den gewerblichen Verkauf auf ebay, amazon und Co.
Wir beraten und betreuen Sie gerne bei Fragen hierzu.

Durch konsequente Fortbildung und Spezialisierung bieten wir allen unseren Mandanten ein hohes Beratungsniveau und sind somit immer auf dem neusten Stand.

DENN:

IHRE EMPFEHLUNG IST UNSER ANSPRUCH!

Eine Vielzahl unserer Mandanten teilt uns mit, dass sie uns weiterempfehlen, nachdem wir sie gegenüber folgenden Unternehmen vertreten hatten.