Ein Therapeut ersetzt keinen Arzt

 

Nach dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, kurz Heilmittelwerbegesetz oder auch HWG war es den Therapeuten gemäß  § 15 Abs. 8 i.V.m. § 11 Ziff. 4 unter Androhung eines Bußgeldes verboten, mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels zu werben. weiterlesen