Wo Lego draufsteht, muss nicht mehr Lego drinsein.

 

Die dänische Herstellerfirma Lego hat eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof eingefahren. Am 14.09.2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Aktenzeichen: C48/09), dass die Legosteine nicht als Marke eintragungsfähig sind. Ursprünglich hatte die dänische Firma seine Spielsteine als Patent angemeldet. Nach dem Ablauf der Schutzfrist meldete Lego einen roten Baustein mit acht Noppen als europäische Gemeinschaftsmarke zuerst erfolgreich beim HABM in Allicante an. weiterlesen

Keine Verwechslungsgefahr der Marke „SUPERillu“ mit „illu der Frau“

 

Das  Oberlandesgericht Naumburg hatte in einer Entscheidung am 03.09.2010 über eine Klage des die Zeitschrift „SUPERillu“ veröffentlichenden Verlages zu befinden ( OLG Naumburg, Entsch. v. 03.09.2010 – 10 U 53/09).  weiterlesen

Die Verwechslungsgefahr oder warum keine Marke einer Anderen bis auf den Buchstaben gleichen darf

 

Wer eine neue Marke entwickelt und zur Anmeldung beim DPMA oder beim HABM bringen will, ist gut beraten, vorher intensiv zu recherchieren, ob bereits gleiche oder ähnliche Marken angemeldet wurden. Denn der Inhaber einer älteren Marke hat gemäß § 14 Markengesetz Schadens-und Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber einer identischen Marke bzw. einer Marke, die mit der älteren Marke verwechslungsfähig ist. Die Schadensersatzansprüche können sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen, auch Anwaltskosten für die Durchsetzung der Ansprüche in dieser Höhe sind keine Seltenheit. weiterlesen

Der Ball ist rund,…

 

… das Spiel hat 90 Minuten und eine WM ist eine WM

Der Streit zwischen dem Unternehmen „Ferrero“ und der Organisation „FIFA“ hatte für einige Wochen eine ganz besondere Bedeutung. Bereits zur Weltmeisterschaft 2006 hatte es einen Markenrechtsstreit zwischen Ferrero und der FIFA gegeben. Damals hatte sich die FIFA die Marke „WM 2006“ und „FUSSBALL WM 2006“ schützen lassen. Für die Verwendung dieser Begriffe auf Aufklebern, die Schokoriegeln beigelegt werden sollten, wollte Ferrero verständlicherweise keine Lizenzgebühr zahlen und beantragte daher das Löschungsverfahren der Marke. weiterlesen

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