Internetrecht- Gesetzgeber reagiert auf Internetabzocke und Abofallen

November 3, 2010 by  
abgelegt unter Allgemein

Kommentare deaktiviert für Internetrecht- Gesetzgeber reagiert auf Internetabzocke und Abofallen

Regelmäßig erreichen uns Hilferufe von Mandanten, von denen Geldbeträge zwischen 35,00 Euro und 120,00 Euro per Inkassoschreiben gefordert werden. Die Forderungen werden mit im Internet angeblich geschlossenen Dienstleistungsverträgen begründet. So wird den Mandanten ein Datenauszug vorgelegt, aus dem sich ergeben soll, dass diese an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Internetseite aufgesucht  und dort kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Selbst vor der Behauptung, der User habe eine jährliches kostenpflichtiges Abo abgeschlossen, schreckt man nicht zurück. weiter