Wettbewerbsrecht – Scharfe Kritik an Restaurant nur bei fundierter Prüfung (OLG Köln, Urt. v. 30.05.2011 – 15 U 194/10)

Juli 14, 2011 by  
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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Restaurantkritik als Art der Meinungsäußerung zulässig ist. In einem Restaurantführer kam ein Restaurant in der Beurteilung ziemlich „schlecht weg“, nachdem der Tester dieses lediglich einmal besucht hatte. In der Kritik wurden Restaurant und Essen als enttäuschend, „altmodisch steif“, „leicht bitterer Nachgeschmack“, „mehliges Haselnuss-Kartoffel-Püree“, „nahezu aromafrei“, „ausdruckslos“ beschrieben. Das Restaurant beantragte die Unterlassung einzelner Passagen. weiter