Stolperstein: IT-Vertrag

 

Internet Access Provider-Vertrag, Vertrag über die Erstellung einer Website, Web-Site-Hosting-Vertrag, Web Banner-Vertrag…

Aufgrund der Vielgestaltigkeit der IT-Verträge kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den vertragschließenden Parteien. Insbesondere wenn es um die Entwicklung von Software und/ oder IT geht, finden sich viele Parteien im Laufe des Projektes in nerven-und zeitraubenden Streitigkeiten über Kleinigkeiten wieder, die im schlimmstenfalls das gesamte Projekt zu Fall bringen. Hieran knüpfen sich erfahrungsgemäß kosten-und zeitintensive Rechtstreitigkeiten und Mehraufwendungen, so dass für beide Seiten ein enormer Schaden droht bzw. entsteht. Dieser Artikel soll erste Schritte aus rechtlicher Sicht für beide Vertragsparteien aufzeigen, die sie zu erfolgreichen Verwirklichung des Projektes beachten sollten, frei nach dem Leitsatz:

Prävention betreiben – Gerichtsverfahren vermeiden weiterlesen

GEMA-Tarif für Stadtfeste richtet sich nach der Gesamtfläche der Veranstaltung

 

Laut eines Urteils des Landgerichts Köln vom 27.12.2010, Aktenzeichen: 28 S 12/08 richtet sich der GEMA-Tarif für Stadtfeste nach der Gesamtfläche der Veranstaltung. Dieses Urteil ist nicht überraschend. Nach dem anwendbaren Tarif für Unterhaltungs-und Tanzmusik mit Musikern, U-VK/A Nr.13 wird die Gesamtquadratmeterzahl des Veranstaltungsraumes zu Grunde gelegt. Handelt es sich bei der Veranstaltung um ein Stadtfest, ist der Veranstaltungsraum der Raum, den das Stadtfest als Veranstaltungsplatz umfasst, vgl. Ziff. III. 2.d des Tarifes U-VK. Daher kommt es nicht darauf an, wie groß die Fläche vor der Bühne ist oder wie viele Personen das Fest besuchen. Für die Höhe des GEMA-Tarifes ist auch nicht die Anzahl der Quadratmeter ausschlaggebend, die tatsächlich von der Beschallung erreicht werden.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne

Auch formell fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind abmahnfähig

 

Dass selbst Widerrufsbelehrungen abgemahnt werden können, die lediglich in ihrer Form vom gesetzlichen Muster abweichen, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.12.2010 Az: VIII ZR 82/10 festgestellt. Der BGH sieht es als abmahnfähig an, wenn der Widerrufsbelehrung  die im Muster vorgeschriebene Überschrift „Widerrufsbelehrung“ und die die Belehrung gliedernden Zwischenüberschriften „Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“ und „finanzierte Geschäfte“ fehlen. weiterlesen

AGB und Widerrufsrecht müssen in Textform übersandt werden

 

In letzter Zeit werden wieder zunehmend Onlinehändler kostenpflichtig abgemahnt, die lediglich die AGB und das Widerrufsrecht auf der Internetseite veröffentlichen. Die Abmahnungen werden auf § 312c BGB  i.V.m. §§ 1 und 2 EGBGB gestützt, nach denen der Unternehmer dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen alle Informationen, also auch die AGB und das Widerrufsrecht in Textform mitteilen muss. weiterlesen