Abmahnungen – Anwaltskosten für unberechtigtes Filesharing sind nicht immer berechtigt
November 30, 2010 by Christel Hahne
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Jeder, der bereits schon einmal eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat, kennt das. Neben den Lizenzgebühren werden auch Anwaltskosten geltend gemacht, die zusammen mit den anderen Ansprüchen, je nach abmahnender Kanzlei zwischen 350 Euro und 2500 Euro oder mehr liegen.
Nun hat das Landegericht Hamburg mit Urteil vom 08.Oktober 2010, Geschäftszeichen 308 O 710/09 entschieden, dass nicht immer ein Anspruch auf die die Anwaltskosten besteht. weiter