Widerrufsfrist für ebay- 14 Tage oder 1 Monat?

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Aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 04.07.2011, Aktenzeichen 20 O 19/11 ist es empfehlenswert nun wieder eine einmonatige Widerrufsfrist für Auktionen bei ebay zu verwenden. Hintergrund der Empfehlung ist folgender: § 355 BGB fordert vom Onlinehändler, dass er dem Käufer die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform übermittelt. Unverzüglich mitgeteilt ist die Widerrufsbelehrung innerhalb der nächsten 24 Stunden nach Vertragsschluss. Nun verhält es sich bei ebay-Auktionen so, dass der Vertragsschluss bereits mit dem Höchstgebot des Bieters zustande kommt, also nicht erst nach Ablauf der Auktion. Zwischen dem Höchtsgebot des Bieters und dem Ende der Laufzeit können durchaus mehr als 24 Stunden liegen. Der Onlinehändler ist daher auf der sicheren Seite, wenn er die einmonatige Widerrufsfrist für Auktionen bei ebay verwendet.

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne

Auch formell fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind abmahnfähig

Februar 17, 2011 by  
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Dass selbst Widerrufsbelehrungen abgemahnt werden können, die lediglich in ihrer Form vom gesetzlichen Muster abweichen, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.12.2010 Az: VIII ZR 82/10 festgestellt. Der BGH sieht es als abmahnfähig an, wenn der Widerrufsbelehrung  die im Muster vorgeschriebene Überschrift „Widerrufsbelehrung“ und die die Belehrung gliedernden Zwischenüberschriften „Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“ und „finanzierte Geschäfte“ fehlen. weiter

AGB und Widerrufsrecht müssen in Textform übersandt werden

Februar 17, 2011 by  
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In letzter Zeit werden wieder zunehmend Onlinehändler kostenpflichtig abgemahnt, die lediglich die AGB und das Widerrufsrecht auf der Internetseite veröffentlichen. Die Abmahnungen werden auf § 312c BGB  i.V.m. §§ 1 und 2 EGBGB gestützt, nach denen der Unternehmer dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen alle Informationen, also auch die AGB und das Widerrufsrecht in Textform mitteilen muss. weiter

Ebay- Aktuelle Abmahnungen im Zusammenhang mit der 40 Euro Klausel

November 30, 2010 by  
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Aktuell werden zahlreiche ebay-Händler abgemahnt, die im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung die 40 Euro Klausel verwenden, diese aber nicht mit den Käufern zusätzlich vertraglich vereinbart haben. Bei der 40 Euro Klausel handelt es sich um eine Klausel, die es dem Unternehmer erlaubt, die Rücksendekosten dem Verbraucher aufzuerlegen, sofern diese den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen.

Da hiermit die Verbraucher belastet werden, hatten sowohl das OLG-Koblenz mit Beschluss vom 08.03.2010 9, Aktenzeichen U 1283/0 als auch das OLG Hamburg mit Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 5 W 10/10 bereits entschieden, dass es in diesen Fällen neben der aktuell gültigen Widerrufsbelehrung einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung bedürfe. weiter

Auskunfts-und Schadensersatzansprüche nur bei Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

August 25, 2010 by  
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Vorwiegend bei wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Verstößen werden neben Unterlassungsansprüchen und Anwaltskosten, Auskunfts-und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Mit einem Urteil vom 29.06.2010, Geschäftszeichen: 103 O 17/10  hat das Landgericht Berlin nun entschieden, dass Auskunfts-und Schadensersatzansprüche nur dann gefordert werden dürfen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Schaden eingetreten ist oder eintreten wird. Im zu entscheidenden  Fall verklagte eine Mitbewerberin ihre Konkurrentin aufgrund fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen und einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf Auskunft und Schadensersatz. weiter

Scrollen? Aber nicht mit uns!

August 9, 2010 by  
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Ebay-Händler sollten ihre AGB direkt auf der Produktseite präsentieren. Die Benutzung des von Ebay in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Scrollkastens führte häufiger zu Abmahnungen. Nach Ansicht der Gerichte war der Scrollkasten vom Umfang her nicht ausreichend, um die AGB wirksam in die Verträge einzubinden. Ebay hat hierauf reagiert und die Größe des Scrollkastens auf 11 Zeilen angepasst. Ob dies ausreichend ist, weiter

Ebay- Widerrufsrecht und kein Ende

Juli 12, 2010 by  
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Seit dem 11.06.2010 gilt eine Widerrufsbelehrung, die sowohl eine Frist von zwei Wochen vorsieht, als auch einen Wertersatz.

Diese Widerrufsbelehrung darf jedoch nur dann auf ebay verwendet werden, wenn folgende Voraussetzung eingehalten wird:

Der Verbraucher muss spätestens am Tag nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung per Email erhalten.

Das Problem bei ebay ist nun, dass ebay die Programmierung für eine automatische Information per Email unverzüglich nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht nicht vorgenommen hat.

Das bedeutet für Sie: weiter